Warnung vor nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern

pressemitteilung

Warnung vor nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern

P R E S S E M I T T E I L U N G     -    Berlin, den 30.12.2021

 

Aufruf zu verantwortungsbewusstem Umgang mit Feuerwerk

Bundesverband Pyrotechnik warnt vor nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern

 

Der Bundesverband Pyrotechnik warnt vor nicht zugelassenem Feuerwerk sowie Selbstlaboraten. Von diesen Feuerwerkskörpern geht mitunter eine hohe Gefahr aus. Gleichzeitig ruft der Bundesverband zu einem verantwortungs- und rücksichtsvollen Umgang mit Silvesterfeuerwerk auf. Während der Verkauf von Silvesterfeuerwerk in Deutschland verboten bleibt, gelangen große Mengen Pyrotechnik aus den Nachbarländern ins Bundesgebiet. Die Verwendung von Feuerwerk bleibt außer in Bremen grundsätzlich erlaubt.


Warnung vor nicht zugelassenem Feuerwerk

„Geprüftes und zugelassenes Silvesterfeuerwerk ist handhabungssicher und birgt selbst bei uns unsachgemäßer Verwendung geringe Verletzungsrisiken“, sagte Ingo Schubert als Vorstand des Bundesverband Pyrotechnik. Anders ist das bei Feuerwerkskörpern ohne Zulassung oder gar Selbstlaboraten. „Wir raten dringend davon ab, wegen des Verkaufsverbots Feuerwerkskörper ohne Zulassung zu erwerben oder zu verwenden“, so Schubert. „Die Gefahr, die von solchen Feuerwerkskörpern ausgeht, ist groß. Die Explosivkraft dieses Feuerwerks ist oft ein Vielfaches höher als bei geprüften, legalen Artikeln. Gleichzeitig ist die Anwendungssicherheit nicht gewährleistet. Wer damit hantiert gefährdet seine eigene Gesundheit und die seiner Mitmenschen.“

Nur Feuerwerk mit CE-Siegel verwenden

Für den deutschen Markt zugelassenen Feuerwerkskörper unterliegen strengen Sicherheitsmaßregeln und behördlichen Prüfungen. In Deutschland ist für die Prüfung die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuständig. Sie vergibt im Rahmen der Zulassungsverfahren das CE-Siegel für Feuerwerkskörper. Dieses Siegel ist für Verbraucherinnen und Verbraucher das wichtigste Erkennungszeichen für sicheres Feuerwerk. Feuerwerk aus dem Ausland ist nicht per gefährlich oder in Deutschland rechtswidrig. Wichtig ist, dass die eingeführten Feuerwerkskörper mit CE-Siegel und als Feuerwerkskörper der Kategorie F1, F2, T1 oder P1 gekennzeichnet sind.

Aufruf zu rücksichtsvollem Umgang mit Silvesterfeuerwerk

„Wir rufen dazu auf, rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst mit Feuerwerk umzugehen“, sagte Schubert. „Es kommt letztlich auf jede und jeden Einzelne und Einzelnen an, rücksichtsvoll und bewusst mit Feuerwerk umzugehen“, so Schubert. Dazu gehört das Beachten der Bedienungsanleitung sowie der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, insbesondere jene zu Altenheimen, Krankenhäusern, Tierheimen und brandgefährdeten Objekten. Der Verband verweist auch auf die Hinweise der BAM zur sicheren Anwendung von Feuerwerk.

Silvesterfeuerwerk: Verkauf verboten, Anwendung erlaubt

Nach einem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg bleibt es bei einem bundesweiten Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk. Außer in Bremen bleibt die Verwendung von Feuerwerk grundsätzlich erlaubt. In Hamburg und Sachsen ist die Verwendung auf öffentlichem Grund untersagt. Außer in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können in den übrigen Bundesländern Verbotszonen durch die Kommunen definiert werden. Der Bundesverband Pyrotechnik hatte gegen das Verkaufsverbot auf Bundesebene geklagt und erwägt derzeit, das Verfahren in der Hauptsache weiterzuführen. Außerdem hatte der Verband Klagen gegen die Verwendungsverbote in Hamburg, Sachsen und Bremen unterstützt. Wesentlich dabei ist, dass die Verordnungsgeberin keinerlei Gefahrenanalyse vorgelegt hat und die Anzahl der Verletzungen durch Feuerwerk deutlich niedriger ist, als ohne empirische Evidenz angenommen wird. Zur Hospitalisierungsinzidenz durch Feuerwerkskörper legte der Verband jüngst eine Meta-Analyse der vorhandenen wissenschaftlichen Studien vor. Demnach kommt es pro Jahreswechsel zu durchschnittlich 2,3 – 3,3 Fällen pro 100.000 Einwohner/-innen, die in Krankenhäusern behandelt werden bzw. zu 1,8 – 2,5 Fällen pro Notaufnahme. Inbegriffen sind Verletzungen durch nicht zugelassenes Feuerwerk.

 

Weiterführende Informationen & Bildmaterial

Hinweise der BAM zum Erkennen von zugelassenem Silvesterfeuerwerk
https://www.bam.de/Content/DE/Standardartikel/Aktuelles/Themenseiten/Silvester/silvester-geprueftes-feuerwerk.html

Hinweise der BAM zu Sicherheit und Silvesterfeuerwerk
https://www.bam.de/Navigation/DE/Aktuelles/Silvester/silvester.html

Übersichtskarte des BVPK zur den Verboten von Feuerwerk in den Bundesländern. Zur freien Verwendung unter Angabe der Bildherkunft (Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V.)


Publikation des BVPK zur Hospitalisierungsinzidenz durch Feuerwerkskörper [PDF, 1,1MB]
https://media.bvpk.org/gesundheit/2021_bvpk_kurzinfo_verletzungen.pdf

Positionspapier zu möglichen Einschränkungen von Feuerwerk zum Jahreswechsel [PDF, 61KB]:
https://media.bvpk.org/covid/20211129_positionspapier_covid_feuerwerk.pdf 

Kurzinformation des BVPK zum Ökologischen Fußabdruck von Feuerwerk [PDF, 2,8MB]:
https://media.bvpk.org/2021_bvpk_kurzinformation_umwelt.pdf

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