Feuerwerk Kategorie T1

Bühnenfeuerwerk. Pyrotechnische Gegenstände für Theatereffekte, Musikshows, Film- und Fotoaufnahmen. Dürfen ganzjährig frei erworben und verwendet werden, allerdings mit Verwendungsbeschränkung für erwähnte Einsatzbereiche und nur von volljährigen Personen.

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